Auszüge aus der Zuchtordnung des Olde Bulldogge Club Europe e.V.
Die Zuchtordnung des Olde Bulldogge Club Europe e.V. regelt die Rahmenbedingungen, innerhalb derer die eingetragenen Züchter ihre jeweilige Rasse züchten dürfen. Sie umfasst unter anderem folgende Bestimmungen:
§ 1 Zuchttiere
Die Zuchttiere müssen dem Standard der jeweiligen Rasse entsprechen, was durch den Besuch von mindestens zwei OBCE-Shows (ab Jugendklasse), bei denen mindestens ein Formwert von „sehr gut erreicht wird, nachgewiesen werden muss. Sie müssen ferner gesund sein, was durch tierärztliche Gutachten belegt wird.
Olde English Bulldogge
Zur Zucht werden nur Hunde zugelassen, die durch eine anerkannte UKC / OEBKC / CDHPR- Ahnentafel als rasserein nachgewiesen oder als genehmigtes Outcross zugelassen sind.
Vintage® English Bulldog
Zur Zucht werden nur Hunde zugelassen, die einer Vintage® English Bulldog – Zuchtlinie entstammen oder die als genehmigtes Gründertier zugelassen sind. Von allen Vintage® English Bulldog – Zuchttieren muss ein DNA-Fingerprint bei dem von der Zuchtleitung vorgeschriebenen mikrobiologischen Institut angefertigt und eine Blutprobe dort hinterlegt worden sein.
§ 2 Zuchtzulassung
Alle Hunde, die zur Zucht eingesetzt werden, müssen ab einem Alter von mindestens zwölf Monaten tierärztlich untersucht werden; vorgeschrieben sind eine Herzuntersuchung, eine Augenuntersuchung, eine Untersuchung der Haut und eine Untersuchung der Knie auf PL. Weiterhin müssen Zuchthunde im Alter von mindestens 12, besser 18 Monaten, bei einem vom Olde Bulldogge Club Europe e.V. anerkannten Tierarzt HD- und ED geröntgt und die Aufnahmen durch den vom Club benannten, unabhängigen Gutachter ausgewertet werden.
Wir werten aus bei MCM Vetimaging USA – Mike Muhlbauer – Diagnostikspezialisten für HD und ED mit einer umfassenden Datenbank speziell für Bulldoggen. Wir erkennen auschließlich dort ausgewertete Ergebnisse an.
Weiterhin ist eine Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) abzulegen.
Mindestzuchtalter bei Rüden ist zwölf Monate. In diesem Fall muß eine vorläufige HD-Untersuchung und Auswertung vorliegen, die jedoch mit 15 bis 18 Monaten wiederholt werden muss. Eine Altersbegrenzung für den Zuchteinsatz eines Rüden besteht nicht.
Hündinnen müssen am ersten Decktag mindestens achtzehn Monate alt sein. Sie dürfen jedoch am Decktag für ihren ersten Wurf das fünfte Lebensjahr nicht vollendet haben. Hündinnen, die bereits geworfen haben, dürfen am Decktag das achte Lebensjahr nicht vollendet haben. Mit einer Hündin dürfen nicht mehr als fünf Würfe gezüchtet werden.
Verpaarungen von Verwandten 1. Grades sind verboten (Vater-Tochter, Mutter-Sohn, Voll- oder Wurfgeschwister).
§ 5 Allgemeine Pflichten
Züchter und Deckrüdenbesitzer sind gleichermaßen verpflichtet, sich so zu verhalten und nach außen zu präsentieren, dass sie dem Anspruch und dem guten Ruf des Olde Bulldogge Club Europe e.V. entsprechen. Sie sind insbesondere verpflichtet, alle ihre Hunde art- und rassegerecht zu halten und unterzubringen, insbesondere dürfen die Hunde nicht überwiegend im Zwinger gehalten werden und sollen ausgiebigen Familienanschluß und Kontakt zu anderen Hunden haben.
§ 6 Besondere Pflichten der Züchter
Der Züchter muss seine Welpen im Haus mit Familienanschluss aufziehen, überwiegende Zwingeraufzucht ist unzulässig. Die Anzahl der jährlichen Würfe je Züchter ist auf fünf begrenzt. Es dürfen maximal zwei Würfe gleichzeitig (1. – 8. Wochen) bei einem Züchter aufgezogen werden.
Die Züchter sind verpflichtet, sich Kenntnisse über zuchtrelevante Themen wie Gesundheit, angemessene Ernährung sowie Kenntnisse der Anatomie, Fortpflanzung und Vererbung des Hundes anzueignen. Insbesondere wird der regelmäßige, mindestens aber jährliche, Besuch entsprechender Fortbildungsveranstaltungen vorgeschrieben.
§ 7 Eintragung der Welpen, Wurfabnahme, Ahnentafeln
Wurfabnahme
Welpen dürfen frühestens ab der 8. Lebenswoche abgegeben werden, sie müssen mehrfach entwurmt und die Grundimmunisierung SHPPiL durchgeführt worden sein. Für die Wurfabnahme muss das entsprechende Formular vom Tierarzt oder Zuchtwart ausgefüllt und unterschrieben werden. Jeder Welpe muss mit einem Mikrochip versehen und für ihn ein EU-Heimtierausweis mit der Chipnummer und dem Impfnachweis angefertigt werden. Dieser ist dem Käufer bei Abgabe des Welpen auszuhändigen. Von VEB- und OEB- Welpen muss darüberhinaus ein Backenabstrich für ein Elternschaftsgutachten entnommen worden sein. Im Wurfabnahmeprotokoll sind neben gesundheitlichen Angaben über die Welpen auch Angaben über Unterbringung, Zustand der Mutterhündin, Chip-Nummer der Mutterhündin, Allgemeinzustand sowie Verhalten von Hündin und Welpen zu machen.
Registrierung und Ahnentafel
Der Club registriert die Welpen und stellt eine Vier-Generationen-Ahnentafel aus. Sie bleibt Eigentum des Olde Bulldogge Club Europe e.V. und ist auf Verlangen, z.B. für Eintragungen, einzusenden oder zurückzugeben. Der Züchter erhält die Ahnentafel von der Zuchtbuchstelle und gibt diese kostenlos an den Besitzer des Welpen weiter. Der Züchter unterschreibt die Ahnentafel und bestätigt damit die Richtigkeit der Angaben. Nach dem Tod eines Hundes soll der Verein über die Todesursache informiert und die Ahnentafel zurückgegeben werden.